Geschäftsbedingungen Wanderkino Steininger
1. Der Veranstalter verpflichtet sich, den übersandten Engagementvertrag innerhalb von 14 Tagen unterzeichnet zu retournieren, andernfalls kann das Waki Steininger von seiner Verpflichtung zurücktreten.
2. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle behördlichen notwendigen Bewilligungen (Spielstättenbew.) einzuholen. Für sämtliche Abgaben, wie AKM, Lustbarkeitsabgabe u. dgl. haftet der Veranstalter.
3. Der Veranstalter verpflichtet sich für einen ausreichend sicheren und vor Regen geschützten Standplatz, samt Stromanschluß 2 x 16 A / 230 V zu sorgen. Zum Aufstellen der Anlage muß 1 Person mithelfen bzw. kurzfristig 5 Personen beim Aufstellen der 8 x 4 Meter großen Leinwand.
4. Der Veranstalter verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes dem Vorführer div. Getränke bzw. bei Nächtigung ein Einzelzimmer mit Bad od. Dusche / WC, sowie Frühstück zusätzlich zur genannten Gage kostenlos zu Verfügung zu stellen.
5. Der Mindesteintritt je Besucher beträgt 5,- Euro.
6. Meine Wanderkinobewilligung gilt für das gesamte Bundesland Oberösterreich. In anderen Bundesländern ist eine Kinobewilligung vom Veranstalter einzuholen.
7. Bei Open Air Veranstaltungen ist eine Schlechtwetterklausel zu vereinbaren.
8. Weiters haftet der Veranstalter für mutwillige Beschädigung bzw. Diebstahl durch Dritte an Leinwand, Vorführgeräten und Kinotechnik vom Aufbau bis zum Abbau der gesamten Kinoanlage.
9. Sollten unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod eintreten, verpflichtet sich das Waki Steininger lediglich, den Veranstalter unmittelbar zu verständigen und bei der Beschaffung eines Ersatzes behilflich zu sein.
10. Für technische Gebrechen, Nichtauslieferung des Filmes sowie für Gefahr und Zufall, daß eine Vorführung unmöglich macht, übernehmen wir keine Haftung.
11. Das nächstgelegene Standkino muß mindestens 10 Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt sein. Bei geringerem Abstand ist das Einverständnis des betroffenen Kinobetreibers einzuholen, ansonsten ist eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich.
12. Stornierung der Veranstaltung:
Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15% der Rechnungssumme
59 – 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Rechnungssumme
29 Tage – Veranstaltungstag 50% der Rechnungssumme
Ab der Abfahrt wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
13. Rechnungsstellung:
Bei längeren Spielzeiträumen besteht eine wöchentliche Rechnungslegung.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Linz. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht