Bewilligung für die Veranstaltungsstätte (Saalvorführung)
Damit Sie öffentliche Vorführungen von Filmen durchführen können, ist eine kinopolizeiliche Überprüfung des Veranstaltungsortes vorgeschrieben.
Setzen Sie sich dafür mit Ihrer jeweiligen Landesregierung in Verbindung:
für Oberösterreich:
Kosten: