Bewilligung für die Veranstaltungsstätte (Saalvorführung)

Damit Sie öffentliche Vorführungen von Filmen durchführen können, ist eine kinopolizeiliche Überprüfung des Veranstaltungsortes vorgeschrieben.

Setzen Sie sich dafür mit Ihrer jeweiligen Landesregierung in Verbindung:

für Oberösterreich:

 Kosten: