AGB
Allgemeine
Vertragsbedingungen
1.
Der
Veranstalter verpflichtet sich, den übersandten Engagementvertrag innerhalb von
14 Tagen unterzeichnet zu retournieren, andernfalls kann das Waki Steininger von
seiner Verpflichtung zurücktreten.
2.
Der
Veranstalter verpflichtet sich, alle behördlichen notwendigen Bewilligungen (Spielstättenbew.)
einzuholen. Für sämtliche Abgaben, wie AKM, Lustbarkeitsabgabe u. dgl. haftet
der Veranstalter.
3.
Der
Veranstalter verpflichtet sich für einen ausreichend sicheren und vor Regen
geschützten Standplatz, samt Stromanschluß 2 x 16 A / 230 V zu sorgen. Zum
Aufstellen der Anlage muß 1 Person mithelfen bzw. kurzfristig 5 Personen beim
Aufstellen der 8 x 4 Meter großen Leinwand.
4.
Der
Veranstalter verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes dem Vorführer
div. Getränke bzw. bei Nächtigung ein Einzelzimmer mit Bad od. Dusche / WC,
sowie Frühstück zusätzlich zur genannten Gage kostenlos zu Verfügung zu
stellen.
5.
Der
Mindesteintritt je Besucher beträgt 5,- Euro.
6.
Meine
Wanderkinobewilligung gilt für das gesamte Bundesland Oberösterreich. In
anderen Bundesländern ist eine Kinobewilligung vom Veranstalter einzuholen.
7.
Bei Open
Air Veranstaltungen ist eine Schlechtwetterklausel zu vereinbaren.
8.
Weiters
haftet der Veranstalter für mutwillige Beschädigung bzw. Diebstahl durch
Dritte an Leinwand Vorführgeräten und Kinotechnik vom Aufbau bis zum Abbau der
gesamten Kinoanlage.
9.
Sollten
unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod eintreten,
verpflichtet sich das Waki Steininger lediglich, den Veranstalter unmittelbar zu
verständigen und bei der Beschaffung eines Ersatzes behilflich zu sein.
10.
Für
technische Gebrechen, Nichtauslieferung des Filmes sowie für Gefahr und Zufall,
daß eine Vorführung unmöglich macht, übernehmen wir keine Haftung.
11.
Das nächstgelegene
Standkino muß mindestens 10 Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt sein. Bei
geringerem Abstand ist das Einverständnis des betroffenen Kinobetreibers
einzuholen, ansonsten ist eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich.
12.
Stornierung
der Veranstaltung:
Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
15% der Rechnungssumme
59 – 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der
Rechnungssumme
29 Tage – Veranstaltungstag
50% der Rechnungssumme
Ab der Abfahrt wird das volle Honorar in Rechnung
gestellt.
13.
Rechnungsstellung:
Bei längeren Spielzeiträumen besteht eine wöchentliche
Rechnungslegung.
14.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand Linz. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht